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Lohnnebenkosten berechnen — Arbeitgeber-Personalkosten pro Monat und Jahr

Brutto-Monatsgehalt eingeben — der Rechner zeigt die zusätzlichen gesetzlichen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und die tatsächlichen Gesamtkosten pro Mitarbeiter.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben zum Bruttogehalt

Brutto-Monatsgehalt und Zusatzbeitrag eingeben — das Ergebnis wird automatisch berechnet.

Monatliches Bruttogehalt des Arbeitnehmers, vor Abzügen.
Zusatzbeitrag Krankenkasse
%
Die Hälfte des Zusatzbeitrags zählt zum Arbeitgeberanteil. Vorbelegt ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 % — das ist eine Annahme nach § 242a SGB V, kein Satz einer bestimmten Kasse. Den Satz Ihrer Kasse finden Sie auf Ihrer Beitragsmitteilung.
Pflegeversicherung
Sachsen hat einen abweichenden Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Anteil bei der Pflegeversicherung.
Erscheint auf dem PDF-Nachweis, optional.

Über dieses Werkzeug

Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Bruttogehalt eigene Anteile zur Sozialversicherung sowie die Insolvenzgeldumlage. Dieser Rechner schlüsselt jede Position einzeln auf und zeigt die tatsächlichen Personalkosten pro Monat und Jahr. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.

Was dieser Rechner nicht abbildet

4 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
  1. U1 (Krankheitsumlage) und U2 (Mutterschaftsumlage) sind firmen- bzw. krankenkassenindividuell und daher nicht pauschal berechenbar.
  2. Der Berufsgenossenschafts-Beitrag hängt von Branche und Gefahrklasse ab und ist hier nicht enthalten.
  3. Beträge oberhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze werden gekappt berechnet (5.812,50 €/Monat KV/PV, 8.450 €/Monat RV/ALV/Insolvenzumlage).
  4. Minijobs und der Übergangsbereich (Midijob) haben eigene Arbeitgeber-Pauschalen und werden hier nicht abgebildet.

Dieser Rechner ersetzt keine Lohn- oder Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.

Häufige Fragen

Welche Arbeitgeberanteile berechnet dieser Rechner?

Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Bruttogehalt eigene Anteile zur Sozialversicherung sowie die Insolvenzgeldumlage. Dieser Rechner schlüsselt jede Position einzeln auf und zeigt die tatsächlichen Personalkosten pro Monat und Jahr.

Sind U1, U2 und der Berufsgenossenschafts-Beitrag enthalten?

Nein. U1 (Krankheitsumlage, ca. 0,9–3,5 %) und U2 (Mutterschaftsumlage, ca. 0,1–0,8 %) sind firmen- bzw. krankenkassenindividuell und daher nicht pauschal berechenbar. Der Berufsgenossenschafts-Beitrag hängt von Branche und Gefahrklasse ab und ist ebenfalls nicht enthalten — bitte bei der jeweiligen Krankenkasse bzw. Berufsgenossenschaft erfragen.

Was passiert oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze?

Beträge oberhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze werden gekappt berechnet: 5.812,50 €/Monat für KV/PV und 8.450 €/Monat für RV/ALV/Insolvenzumlage (GKV-Spitzenverband-Rechengrößen 2026, Stand 1.1.2026).

Gilt für Sachsen eine Sonderregel bei der Pflegeversicherung?

Ja. Sachsen hat einen abweichenden Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Anteil bei der Pflegeversicherung — dafür gibt es im Rechner eine eigene Umschaltung.

Werden Minijobs und Midijobs mit diesem Rechner abgebildet?

Nein. Minijobs und der Übergangsbereich (Midijob) haben eigene Arbeitgeber-Pauschalen und werden hier nicht abgebildet.