Lohnnebenkosten berechnen — Arbeitgeber-Personalkosten pro Monat und Jahr
Brutto-Monatsgehalt eingeben — der Rechner zeigt die zusätzlichen gesetzlichen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und die tatsächlichen Gesamtkosten pro Mitarbeiter.
Angaben zum Bruttogehalt
Brutto-Monatsgehalt und Zusatzbeitrag eingeben — das Ergebnis wird automatisch berechnet.
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Quelle: GKV-Spitzenverband-Rechengrößen 2026 (Stand 1.1.2026). Beitragsbemessungsgrenzen: 5.812,50 €/Monat für KV/PV, 8.450 €/Monat für RV/ALV/ Insolvenzumlage.
Über dieses Werkzeug
Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Bruttogehalt eigene Anteile zur Sozialversicherung sowie die Insolvenzgeldumlage. Dieser Rechner schlüsselt jede Position einzeln auf und zeigt die tatsächlichen Personalkosten pro Monat und Jahr. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.
Was dieser Rechner nicht abbildet
4 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- U1 (Krankheitsumlage) und U2 (Mutterschaftsumlage) sind firmen- bzw. krankenkassenindividuell und daher nicht pauschal berechenbar.
- Der Berufsgenossenschafts-Beitrag hängt von Branche und Gefahrklasse ab und ist hier nicht enthalten.
- Beträge oberhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze werden gekappt berechnet (5.812,50 €/Monat KV/PV, 8.450 €/Monat RV/ALV/Insolvenzumlage).
- Minijobs und der Übergangsbereich (Midijob) haben eigene Arbeitgeber-Pauschalen und werden hier nicht abgebildet.
Dieser Rechner ersetzt keine Lohn- oder Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Häufige Fragen
Welche Arbeitgeberanteile berechnet dieser Rechner?
Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Bruttogehalt eigene Anteile zur Sozialversicherung sowie die Insolvenzgeldumlage. Dieser Rechner schlüsselt jede Position einzeln auf und zeigt die tatsächlichen Personalkosten pro Monat und Jahr.
Sind U1, U2 und der Berufsgenossenschafts-Beitrag enthalten?
Nein. U1 (Krankheitsumlage, ca. 0,9–3,5 %) und U2 (Mutterschaftsumlage, ca. 0,1–0,8 %) sind firmen- bzw. krankenkassenindividuell und daher nicht pauschal berechenbar. Der Berufsgenossenschafts-Beitrag hängt von Branche und Gefahrklasse ab und ist ebenfalls nicht enthalten — bitte bei der jeweiligen Krankenkasse bzw. Berufsgenossenschaft erfragen.
Was passiert oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze?
Beträge oberhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze werden gekappt berechnet: 5.812,50 €/Monat für KV/PV und 8.450 €/Monat für RV/ALV/Insolvenzumlage (GKV-Spitzenverband-Rechengrößen 2026, Stand 1.1.2026).
Gilt für Sachsen eine Sonderregel bei der Pflegeversicherung?
Ja. Sachsen hat einen abweichenden Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Anteil bei der Pflegeversicherung — dafür gibt es im Rechner eine eigene Umschaltung.
Werden Minijobs und Midijobs mit diesem Rechner abgebildet?
Nein. Minijobs und der Übergangsbereich (Midijob) haben eigene Arbeitgeber-Pauschalen und werden hier nicht abgebildet.